Die Antenne oben am Dach
Nach der Bayerischen Bauordnung sind
Antennenmasten bis zu einer Höhe von 10m baugenehmigungsfrei.
Wir versuchen in der Regel, unsere Antenne mit
an einen bestehenden Antennenträger anzubringen,
wie er - mit 5-6 Radio- und Fernsehantennen bestückt -
noch auf vielen Gebäuden Münchens anzutreffen ist.
Die Einspannlänge eines Antennenmastes muss stets
mindestens 1/6
der gesamten Länge des Mastes betragen -
nur dann entfallen Statikberechnung und Baugenehmigung.
Bei besonders niedriger Raumhöhe des Speichers,
typischerweise über einem ausgebauten Dachgeschoss,
finden wir oft eine nicht ausreichende Einspannlänge vor.
In solchen Fällen schätzt unser Antennen- baumeister vor Ort
das zu erwartende Risiko aufgrund der zusätzlichen Belastung
durch unsere Antenne.
Falls Zweifel an der Stabilität der Masteinspannung bestehen,
dann stellt unser Antennenbaumeister
für unsere Antenne einen weiteren kleinen Mast auf.
Allerdings nur, sofern dies unkompliziert von statten geht,
also z.B. keine aufwändigen oder risikoreichen Blechnerarbeiten
an der Dachhaut zur Folge hat.
Details zum Blitzschutz in Vorbereitung
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Die Outdoor Unit oben am Dach
Die Outdoor Unit ist direkt am Antennenmast befestigt -
abhängig von den örtlichen Verhältnissen
entweder am Außenmast oder unter Dach.
Es handelt sich um ein luft- und wasserdicht
abgedichtetes Stahlblechgehäuse ohne Lüftungslöcher.
Einerseits ist der Sauerstoffvorrat im Innern begrenzt,
andererseits kann eventuell brennender Kunststoff
nicht aus dem Gehäuse heraustropfen.
Die mit Schwachstrom von unten ferngespeiste Outdoor Unit
stellt bei einer Leistungsaufnahme von etwa 12 Watt
ohnehin keinerlei Sicherheitsrisiko dar.
Weitere 1-3 Watt werden im Normalbetrieb
im Verlauf des Anschlusskabels nach unten verheizt.
Bei einem Kurzschlusses oben am Dach
werden von einem 100m langen Anschlusskabel
bei einem Schleifenwiderstand von 9 Ohm
etwa 350 mW pro Meter abgestrahlt.
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Das Kabel nach unten
Kabel, beispielsweise Daten- und Antennenkabel,
sind für sich gesehen sichere Betriebsmittel.
Wenn sie vorschriftsgemäß gefertigt wurden
und ordnungsgemäß verlegt sind,
können sie nicht die Ursache eines Brandes sein.
Werden Kabel allerdings von einem Brand erfasst,
können sie sich,
wie alle Gegenstände aus Kunststoffen,
entzünden und den Brand fortleiten.
Wir setzen bei unseren Installationen
je nach den örtlichen Gegebenheiten
drei verschiedene Kabeltypen ein:
- eine dünne 4-paarige PVC/PE-Datenleitung CAT5/UTP
mit 6mmØ
- ein dämpfungsarmes PVC/LLCPE-Schaumzellenkabel mit 10mmØ
- ein dämpfungsarmes PVC/LLCPE-Schaumzellenkabel mit 15mmØ
Alle verwendeten Kabel sind halogenhaltig und damit flammwidrig.
Als flammwidrig werden Kabel bezeichnet,
die nach dem Entfernen einer Zündflamme nur für eine kurze Zeit
und über eine geringe Strecke weiterbrennen
und dann von selbst erlöschen.
Hierzu gehören PVC-ummantelte Kabel.
Kabel mit einem Außenmantel aus Polyethylen
wären hingegen leicht brennbar,
da sie nach Entfernen einer Zündflamme von selbst weiterbrennen.
Für die Führung des Kabels zwischen der Dachantenne im Speicher
und dem Router oder der Anschlussdose in der Kundenetage
gibt es im Prinzip fünf Möglichkeiten:
- an der Außenwand
- in vorhandene Unterputz-Leerrohre
- in vorhandene Kabelkanäle oder Kabelpritschen
- in einem stillgelegten Kamin
- in einem Lüftungsschacht
Die Führung des Kabels durch einen Aufzugsschacht ist nicht zulässig.
Verlegung an der Außenwand
Dies ist eine gangbare Alternative, wenn genügend Balkone oder Fenster
als Arbeitsplattformen zum Anbringen der Befestigungen vorhanden sind.
Unter Umständen können die Arbeiten auch
von einer Hebebühne aus ausgeführt werden.
Allerdings könnten ästhetische Gründe gegen diese Verlegungsart
sprechen,
bei einer Verlegung im Innenhof könnte dies aber toleriert werden.
Vorhandene Unterputz-Leerrohre
Der Idealzustand - falls vorhanden.
Vorhandene Kabelkanäle oder Kabelpritschen
Diese zunächst naheliegende Lösung ist leider oft nicht realisierbar.
Entweder sind die bestehenden Kabelkanäle bereits randvoll,
oder es gibt, ganz speziell bei Altbauten,
oft überhaupt keine Kabelkanäle.
Insbesondere bei Kabalkanälen großen Querschnitts und Kabelpritschen
werden aus Gründen des Brandschutzes Kabelabschottungen
nach DIN 4102 Teil 9 eingerichtet.
Man unterscheidet zwischen
Mineralfaserschotts (»Weichschott«)
und
Mörtelschotts (»Hartschott«).
Grundsätz- lich gilt, dass bei der Nachinstallation weiterer Kabel
die Schottung zerstört wird.
Der Monteur, der das geöffnete Schott wieder schließen soll,
muss das gleiche Schottmaterial verwenden.
Sonst verliert das Schott seine baurechtliche Zulassung.
Fehlt dem Monteur das passende Material
oder kennt er die Montageanleitung nicht,
hat er den Schott komplett neu zu errichten.
Das Mischen von Materialien verschiedener Hersteller ist unzulässig.
Verlegung in einem stillgelegten Kamin
Dies ist oft eine sehr ökonomische Möglichkeit,
ein oder zwei Kabel zu verlegen.
Allerdings ist eine Kaminzuweisung seitens des zuständigen
Bezirkskaminkehrers nötig -
diese ist aber in aller Regel völlig unkompliziert zu erhalten.
Ein Kaminkehrer führt Aufzeichnungen über alle Kamine
in seinem Bezirk und deren Belegung -
also welche und wieviele Öfen an einem Schacht angeschlossen sind.
Damit alles funktioniert und zusammenpasst ist eine Absprache unumgänglich.
Anhand eines Grundrissplans, Fotos, oder einer einfachen Skizze per Fax
kann uns der Bezirks- kaminkehrer einen geeigneten stillgelegten Kamin
für unsere Leitung zuweisen.
Verlegung in einem Lüftungsschacht
Dies ist die attraktivste Möglichkeit überhaupt, um vom Dach
einzelne Kabel direkt in die Etage des Kunden zu verlegen.
Von jeden Nassraum (Küche, Bad, WC) führt üblicherweise
ein hinter einem kleinen Schutzgitter verborgener Schacht direkt zum Dach.
Die Bayerische Bauordnung schreibt vor, dass
Feuer und Rauch nicht in Treppenräume,
andere Brandabschnitte oder andere Geschosse übertragen werden dürfen.
Dies wird in der Praxis dadurch gelöst,
dass jeder Raum seinen eigenen Zug zum Dach bekommt.
Bei älteren Gebäuden kann man allerdings noch auf Schächte
stossen, die mit den darüber und darunter liegenden Nachbarn
gemeinsam genutzt werden - ein »Kommunizieren«
von Gerüchen, Staub und Lärm ist die Folge.
Gelegentlich wird uns von Hausverwaltungen
der Art. 40, Abs. 5 - Satz 4 der Bayerischen Bauordnung gegengehalten,
wonach »nicht zur Lüftungsanlage gehörende Einrichtungen
in Lüftungsleitungen unzulässig« seien.
Schon alleine die Verwechslung von Lüftungsleitungen
und Lüftungsschächten zeugt von geringem Sachverstand.
- unter Lüftungsleitungen versteht man
die waagerechten, meist von der Decke abgehängten
runden Blech- oder Kunststoffrohre vom Durchmesser etwa eines Ofenrohres,
sowie die sperrigen verzinkten Blechkanäle, die so herrlich donnern
wenn man dagegen trommelt
- unter Lüftungsschächten dagegen versteht man
senkrechte, gemauerte, meist mehrzügige
kaminartige Schächte,
die bei den im Geschossbau üblichen F90-Baumaterialien
einem Brand im Inneren des Schachtes mindestens 90 Minuten lang standhalten
In verschiedenen amtlichen Verordnungen,
u.a. VDE 0108, Beiblatt 1, sowie vom Verband der Sachversicherer
wird die maximale unbedenkliche Brandlast in einem solchen Schacht
bei halogenhaltigen, also auch PVC-ummantelten Leitungen
auf 7 kWh je m2
festgelegt.
Bei einer Brandlast unserer Kabel von etwa 0,2 kWh/m liegen wir also
weit unterhalb der Unbedenklichkeitsgrenze.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Branddirektion
der Berufsfeuerwehr München.
Fazit: Lüftungsschächte sind meist die perfekte Lösung !!!
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