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Baurecht und Brandschutz

Die Antenne oben am Dach

Die Outdoor Unit oben am Dach

Das Kabel nach unten

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Die Antenne oben am Dach

Nach der Bayerischen Bauordnung sind Antennenmasten bis zu einer Höhe von 10m baugenehmigungsfrei. Wir versuchen in der Regel, unsere Antenne mit an einen bestehenden Antennenträger anzubringen, wie er - mit 5-6 Radio- und Fernsehantennen bestückt - noch auf vielen Gebäuden Münchens anzutreffen ist.

Die Einspannlänge eines Antennenmastes muss stets mindestens 1/6 der gesamten Länge des Mastes betragen - nur dann entfallen Statikberechnung und Baugenehmigung. Bei besonders niedriger Raumhöhe des Speichers, typischerweise über einem ausgebauten Dachgeschoss, finden wir oft eine nicht ausreichende Einspannlänge vor. In solchen Fällen schätzt unser Antennen- baumeister vor Ort das zu erwartende Risiko aufgrund der zusätzlichen Belastung durch unsere Antenne.

Falls Zweifel an der Stabilität der Masteinspannung bestehen, dann stellt unser Antennenbaumeister für unsere Antenne einen weiteren kleinen Mast auf. Allerdings nur, sofern dies unkompliziert von statten geht, also z.B. keine aufwändigen oder risikoreichen Blechnerarbeiten an der Dachhaut zur Folge hat.

Details zum Blitzschutz in Vorbereitung

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Die Outdoor Unit oben am Dach

Die Outdoor Unit ist direkt am Antennenmast befestigt - abhängig von den örtlichen Verhältnissen entweder am Außenmast oder unter Dach. Es handelt sich um ein luft- und wasserdicht abgedichtetes Stahlblechgehäuse ohne Lüftungslöcher. Einerseits ist der Sauerstoffvorrat im Innern begrenzt, andererseits kann eventuell brennender Kunststoff nicht aus dem Gehäuse heraustropfen.

Die mit Schwachstrom von unten ferngespeiste Outdoor Unit stellt bei einer Leistungsaufnahme von etwa 12 Watt ohnehin keinerlei Sicherheitsrisiko dar. Weitere 1-3 Watt werden im Normalbetrieb im Verlauf des Anschlusskabels nach unten verheizt. Bei einem Kurzschlusses oben am Dach werden von einem 100m langen Anschlusskabel bei einem Schleifenwiderstand von 9 Ohm etwa 350 mW pro Meter abgestrahlt.

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Das Kabel nach unten

Kabel, beispielsweise Daten- und Antennenkabel, sind für sich gesehen sichere Betriebsmittel. Wenn sie vorschriftsgemäß gefertigt wurden und ordnungsgemäß verlegt sind, können sie nicht die Ursache eines Brandes sein. Werden Kabel allerdings von einem Brand erfasst, können sie sich, wie alle Gegenstände aus Kunststoffen, entzünden und den Brand fortleiten.

Wir setzen bei unseren Installationen je nach den örtlichen Gegebenheiten drei verschiedene Kabeltypen ein:

  • eine dünne 4-paarige PVC/PE-Datenleitung CAT5/UTP mit 6mmØ
  • ein dämpfungsarmes PVC/LLCPE-Schaumzellenkabel mit 10mmØ
  • ein dämpfungsarmes PVC/LLCPE-Schaumzellenkabel mit 15mmØ

Alle verwendeten Kabel sind halogenhaltig und damit flammwidrig. Als flammwidrig werden Kabel bezeichnet, die nach dem Entfernen einer Zündflamme nur für eine kurze Zeit und über eine geringe Strecke weiterbrennen und dann von selbst erlöschen. Hierzu gehören PVC-ummantelte Kabel. Kabel mit einem Außenmantel aus Polyethylen wären hingegen leicht brennbar, da sie nach Entfernen einer Zündflamme von selbst weiterbrennen.

Für die Führung des Kabels zwischen der Dachantenne im Speicher und dem Router oder der Anschlussdose in der Kundenetage gibt es im Prinzip fünf Möglichkeiten:

  • an der Außenwand
  • in vorhandene Unterputz-Leerrohre
  • in vorhandene Kabelkanäle oder Kabelpritschen
  • in einem stillgelegten Kamin
  • in einem Lüftungsschacht

Die Führung des Kabels durch einen Aufzugsschacht ist nicht zulässig.

Verlegung an der Außenwand

Dies ist eine gangbare Alternative, wenn genügend Balkone oder Fenster als Arbeitsplattformen zum Anbringen der Befestigungen vorhanden sind. Unter Umständen können die Arbeiten auch von einer Hebebühne aus ausgeführt werden. Allerdings könnten ästhetische Gründe gegen diese Verlegungsart sprechen, bei einer Verlegung im Innenhof könnte dies aber toleriert werden.

Vorhandene Unterputz-Leerrohre

Der Idealzustand - falls vorhanden.

Vorhandene Kabelkanäle oder Kabelpritschen

Diese zunächst naheliegende Lösung ist leider oft nicht realisierbar. Entweder sind die bestehenden Kabelkanäle bereits randvoll, oder es gibt, ganz speziell bei Altbauten, oft überhaupt keine Kabelkanäle. Insbesondere bei Kabalkanälen großen Querschnitts und Kabelpritschen werden aus Gründen des Brandschutzes Kabelabschottungen nach DIN 4102 Teil 9 eingerichtet. Man unterscheidet zwischen Mineralfaserschotts (»Weichschott«) und Mörtelschotts (»Hartschott«). Grundsätz- lich gilt, dass bei der Nachinstallation weiterer Kabel die Schottung zerstört wird. Der Monteur, der das geöffnete Schott wieder schließen soll, muss das gleiche Schottmaterial verwenden. Sonst verliert das Schott seine baurechtliche Zulassung. Fehlt dem Monteur das passende Material oder kennt er die Montageanleitung nicht, hat er den Schott komplett neu zu errichten. Das Mischen von Materialien verschiedener Hersteller ist unzulässig.

Verlegung in einem stillgelegten Kamin

Dies ist oft eine sehr ökonomische Möglichkeit, ein oder zwei Kabel zu verlegen. Allerdings ist eine Kaminzuweisung seitens des zuständigen Bezirkskaminkehrers nötig - diese ist aber in aller Regel völlig unkompliziert zu erhalten. Ein Kaminkehrer führt Aufzeichnungen über alle Kamine in seinem Bezirk und deren Belegung - also welche und wieviele Öfen an einem Schacht angeschlossen sind. Damit alles funktioniert und zusammenpasst ist eine Absprache unumgänglich. Anhand eines Grundrissplans, Fotos, oder einer einfachen Skizze per Fax kann uns der Bezirks- kaminkehrer einen geeigneten stillgelegten Kamin für unsere Leitung zuweisen.

Verlegung in einem Lüftungsschacht

Dies ist die attraktivste Möglichkeit überhaupt, um vom Dach einzelne Kabel direkt in die Etage des Kunden zu verlegen. Von jeden Nassraum (Küche, Bad, WC) führt üblicherweise ein hinter einem kleinen Schutzgitter verborgener Schacht direkt zum Dach. Die Bayerische Bauordnung schreibt vor, dass Feuer und Rauch nicht in Treppenräume, andere Brandabschnitte oder andere Geschosse übertragen werden dürfen. Dies wird in der Praxis dadurch gelöst, dass jeder Raum seinen eigenen Zug zum Dach bekommt. Bei älteren Gebäuden kann man allerdings noch auf Schächte stossen, die mit den darüber und darunter liegenden Nachbarn gemeinsam genutzt werden - ein »Kommunizieren« von Gerüchen, Staub und Lärm ist die Folge.

Gelegentlich wird uns von Hausverwaltungen der Art. 40, Abs. 5 - Satz 4 der Bayerischen Bauordnung gegengehalten, wonach »nicht zur Lüftungsanlage gehörende Einrichtungen in Lüftungsleitungen unzulässig« seien.

Schon alleine die Verwechslung von Lüftungsleitungen und Lüftungsschächten zeugt von geringem Sachverstand.

  • unter Lüftungsleitungen versteht man die waagerechten, meist von der Decke abgehängten runden Blech- oder Kunststoffrohre vom Durchmesser etwa eines Ofenrohres, sowie die sperrigen verzinkten Blechkanäle, die so herrlich donnern wenn man dagegen trommelt
  • unter Lüftungsschächten dagegen versteht man senkrechte, gemauerte, meist mehrzügige kaminartige Schächte, die bei den im Geschossbau üblichen F90-Baumaterialien einem Brand im Inneren des Schachtes mindestens 90 Minuten lang standhalten

In verschiedenen amtlichen Verordnungen, u.a. VDE 0108, Beiblatt 1, sowie vom Verband der Sachversicherer wird die maximale unbedenkliche Brandlast in einem solchen Schacht bei halogenhaltigen, also auch PVC-ummantelten Leitungen auf 7 kWh je m2 festgelegt. Bei einer Brandlast unserer Kabel von etwa 0,2 kWh/m liegen wir also weit unterhalb der Unbedenklichkeitsgrenze.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Branddirektion der Berufsfeuerwehr München.

Fazit: Lüftungsschächte sind meist die perfekte Lösung !!!

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Bestellnummer: ../doc62a.shtml (11,456 bytes)   Letzte Änderung am 20.12.01 um 12:34 Uhr MET
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